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Die Fachbereiche Miet- und Wohnungseigentumsrecht gehören zu den Tätigkeitsschwerpunkten der Kanzlei.

 

Das Mietrecht hat sich sowohl im Bereich der Wohnraum-, als auch der Geschäftsraummiete zu einem komplexen Themengebiet entwickelt.

Unsere Kanzlei vertritt Mieter als auch Vermieter.

 

Typische Rechtsgebiete des Miet- und Wohnungseigentumsrechts sind unter anderem:

  • Prüfung, Gestaltung, Verhandlung von Mietverträgen
  • Betriebskostenabrechnungen
  • Kautionsabrechnungen
  • Mieterhöhungen und -minderungen
  • Räumungsklagen sowie deren Abwehr
  • Eigenbedarf
  • Rückständige Mietzahlungen
  • Außer- und ordentliche Kündigungen
  • Mängel, bzw. -beseitigung
  • Probleme bei Renovierungen, Schönheitsreparaturen...
  • Schadenersatzforderungen
  • Maklerrecht
  • Fragen rund ums Wohnungseintumsrecht
  • Recht innerhalb der Wohnungseigentümergemeinschaft
  • Verwaltung von Wohnungseigentum

 

Wir stehen Ihnen zu allen Fragen rund um das Miet- und Wohnungseigentumsrecht kompetent und engagiert zur Seite und vertreten Sie außergerichtlich und natürlich auch in einem etwaigen gerichtlichen Prozess.